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Daria Verbeek

Erfahren Sie, welche gesetzliche Grundlage und Rechtsprechungen für die Pflicht zur Zeiterfassung in Arztpraxen relevant sind.

Zeiterfassung über 8 Stunden und an Sonn- und Feiertagen seit 1994 Pflicht

Seit 1994 gilt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Dies beinhaltet auch alle Arztpraxen, mit einigen Ausnahmen bei leitenden Angestellten. Durch das Arbeitszeitgesetz gilt die Pflicht der Zeiterfassung für alle Arbeitstage, die über 8 Stunden Arbeitszeit hinausgehen sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit. (§16 Abs. 2 ArbZG, §3 Satz 1 ArbZG)