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Ein Post getaggt mit "Resturlaub Arztpraxis"

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· 2 Minuten Lesezeit
Daria Verbeek

In Deutschland können nicht genommene Urlaubstage nicht mehr automatisch verfallen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den bezahlten Jahresurlaub hat und der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer in den Urlaub zu schicken oder ihm den Urlaub auszuzahlen, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht nehmen konnte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zudem entschieden, dass Urlaub auch noch rückwirkend aus vorherigen Kalenderjahren genommen oder ausbezahlt werden kann.